Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten

 

Im Zusammenhang mit der Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden Ihre personenbezogenen Daten als Schülerin, Schüler oder Elternteil erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

 

1. Angaben zum Verantwortlichen

 

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist das

Söderblom-Gymnasium
in Trägerschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen,
Kantstr. 33, 32339 Espelkamp,
Telefon 05772-97100,
E-Mail sekretariat@soederblom.de.



Weitere Informationen zur verantwortlichen Stelle finden Sie unter
www.soederblom.de.

 

 

2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen

 

Die verantwortliche Stelle wird durch ihre Schulleiterin, Frau Marie-Luise Schellong, vertreten; ihre Kontaktdaten sind identisch mit den Daten der verantwortlichen Stelle.

 

 

3.Angaben zum Datenschutzbeauftragten

 

Der interne Datenschutzbeauftragte der verantwortlichen Stelle ist Herr Karsten Meier.
Eine vertrauliche Kontaktaufnahme ist unter der postalischen Anschrift der verantwortlichen Stelle mit dem Zusatz „z.H. Datenschutzbeauftragter – vertraulich!“ möglich.

 

4. Angaben zu der Aufsichtsbehörde

 

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist:

 

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Außenstelle Dortmund

Friedhof 4, 44135 Dortmund,

Tel.:0231 533827-0; E-Mail: mitte-west@datenschutz.ekd.de

5. Kategorien der Daten, Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

 

Personenbezogenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern werden zur Erfüllung der durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben erhoben.

 

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle (§ 6 Nr. 3 DSG-EKD in Verbindung mit §§ 120-122 SchulG); Details ergeben sich insbesondere aus der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO DV I, einsehbar unter www.recht.nrw.de). Dieser Verordnung können Sie insbesondere konkrete Daten entnehmen, die zur Verarbeitung zugelassen sind.

 

6. Evtl. Empfänger der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist)

 

Ihre personenbezogenen Daten können teilweise ggf. weitergegeben werden an:

eine aufnehmende Schule bei einem Schulwechsel: § 6 VO DV I ;

eine aufnehmende Schule oder den Schulträger bei einem Schulwechsel/Abgang von der Schule: § 7 VO DV I ;

die untere Gesundheitsbehörde zum Zwecke der Schulgesundheitspflege: § 8 VO DV I;

Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger und weitere Empfänger, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 5 SchulG;

OWL Verkehr GmbH, soweit dies für die Erlangung einer Schülercard für die Schülerinnen und Schüler notwendig ist;

Foto Pescht, soweit dies zur Erstellung von Schülerausweisen für das
Söderblom-Gymnasium notwendig ist;

Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer, soweit dies zur Unterbringung von Schülerinnen und Schülern notwendig ist;

Alte Lübber Volksschule, soweit dies zur Unterbringung von Schülerinnen und Schülern notwendig ist ;

Jugendgästehaus Kreis Herford, soweit dies zur Unterbringung von Schülerinnen und Schülern notwendig ist;

Jugendgästehaus / Jugendherberge Petershagen, soweit dies zur Unterbringung von Schülerinnen und Schülern notwendig ist;

Deutscher Bundestag, soweit dies für einen Besuch und / oder eine Bezuschussung des Besuchs notwendig ist;

Bundeskanzleramt, soweit dies für einen Besuch und / oder eine Bezuschussung des Besuchs notwendig ist;

Landtag NRW, soweit dies für einen Besuch und / oder eine Bezuschussung des Besuchs notwendig ist;

Biologiezentrum Bustedt, soweit dies für einen Besuch und / oder eine Bezuschussung des Besuchs notwendig ist.

 

7. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

 

- entfällt -

8. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

 

Ihre Daten werden nach Maßgabe der Aufbewahrungsfristen des § 9 VO DV I aufbewahrt und gelöscht.

 

 

9. Rechte der Betroffenen

 

Sie haben ein Recht darauf,

 

  • eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (§ 11 Abs. 3 DSG-EKD).

  • Auskunft (§ 19 DSG-EKD) über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu erhalten.

  • dass unrichtige Daten über Sie bei uns berichtigt (§ 20 DSG-EKD) werden.

  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöscht (§ 21 DSG-EKD) werden.

  • dass unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt (§ 22 DSG-EKD) wird. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn z. B. eine Löschung nicht möglich ist, die Daten aber nicht weiterverarbeitet werden dürfen.

  • dass Ihre Daten übertragbar (§ 24 DSG-EKD) sind. Dieses Recht gilt insbesondere dann, wenn Sie zur Verarbeitung Ihrer Daten eine Einwilligung gegeben haben ober wenn die Verarbeitung der Daten notwendig ist, um einen Vertrag zu erfüllen. Das Recht auf Datenübertragbarkeit besteht nicht, soweit Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung des BfD EKD verarbeitet werden.

  • in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen (§ 25 DSG-EKD), soweit dies durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist.

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10. Widerrufsrecht bei Einwilligung

 

Sollten für einzelne Verarbeitungsvorgänge Ihrer Daten Einwilligungserklärungen erforderlich sein und deshalb gesondert eingeholt werden, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

 

11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

 

Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren (§ 46 DSG-EKD), wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Bogens.

 

12. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

 

Wenn Ihre personenbezogenen Daten unmittelbar bei Ihnen erhoben werden, sind

Sie gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 SchulG zur Bereitstellung verpflichtet, soweit diese Daten zur Erfüllung der durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben der Schulen und Schulaufsichtsbehörden erforderlich sind.

 

 

13. Quelle der Daten

 

Wenn Daten nicht unmittelbar bei Ihnen erhoben wurden, können Sie stammen von einer abgebenden Schule bei einem Schulwechsel: §§ 6,7 VO DV I oder von einer Schulaufsichtsbehörde, dem Schulträger oder andere Behörden, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 5 SchulG